Prüfungsordnung für Kyu- und Dan- Grade im Jiu- Jitsu
Kyu- Prüfung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr


Kyu- Prüfung ab den 14.Lebensjahr


Stellungnahme zum neuen Jiu-Jitsu Prüfungsprogramm der Fachgruppe
Jiu-Jitsu/DDK
Die derzeitige Prüfungsordnung ist seit dem 1.1.2006
kommissarisch in Kraft getreten und kann von unserem Internetauftritt ( www.ddk-ev.de ) heruntergeladen werden.
Kyu- Graduierung
Die Grundtechniken
:Die Grundtechniken sind neu sortiert und werden aus SV-Situationen heraus
demonstriert.
Zu der SV-Demonstration der Grundtechniken, können auch Technikserien nach einem
Angriff demonstriert werden, damit der zeitliche Ablauf der Prüfung gestrafft
werden kann.
Fallschule:
* 5./4. Kyu aus dem Stand demonstrieren
* ab 3. Kyu aus der Bewegung demonstrieren.
Ausweichen:
* Aus der Selbstverteidigungsstellung heraus
Ausweichen, in allen Distanzen und Angriffsserien
(z.B. Faust, Fuß, Stock, SV-Boden)
Blocken/Fegen/Ableiten/Weiterleiten:
Schlag-/Stoßtechniken:
Fuß-/Beintechniken:
* In Kombination mit den Ausweichtechniken
demonstrieren.
* Aus der traditionellen Bewegung als Angriff und
Verteidigung demonstrieren.
* Kann aus alternativen Stellungen (z.B. boxerisch
an der Pratze) demonstriert werden.
Wurftechniken:
* Aus einem Distanzangriff (z.B. Faustschlag, Fußtritt usw.) demonstrieren.
Hebeltechniken:
Festlegetechniken:
Würgetechniken:
* Aus Einzelangriffen erfolgen Technikserien.
Transporttechniken:
* Werden als Einzelaktion, aus einer SV-Situation demonstriert.
Im Kombinationsbereich gibt es
Befreiungen- Nahdistanz- Körperkontakt, Abwehren-Halbdistanz, Abwehr gegen Waffen und Boden-SV.
* Im Bereich Befreiungen wurden die
Transportgriffbefreiungen herausgenommen.
* Diese sind Gegentechniken und somit dem
Dan-Bereich zur Verfügung gestellt.
* Messer-/Schusswaffenabwehren und Waffen spezial
werden ab dem 3. Kyu- Grad gefordert.
* Bei Prüfungen ab dem 3. Kyu- Grad vor dem 14.
Lebensjahr,
werden die oben genannten Abwehren nicht demonstriert.
* In der freien
Selbstverteidigung wird solange angegriffen, bis die Prüfungskommission
die
einzelnen Angreifer als endgültig abgewehrt beurteilt.
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Dan-Graduierung
*
Jiu-Jitsu-ka, welche nicht Budolehrer/DDK sind, keine
Übungsleiterlizenz haben,
oder eine andere sportliche/pädagogische Ausbildung besitzen,
müssen an einem Wochenendlehrgang zur Erlangung der
Lehrbefähigung teilnehmen.
* Zugangsvoraussetzung ist ein 1. Hilfe-Lehrgang und
der 2. Kyu- Grad im Jiu-Jitsu.
* Die Lehrgänge werden von den Landesfachgruppen im
Auftrag der Bundesgruppe Jiu-Jitsu durchgeführt.
* Stufenprüfung als
neues Prüfungsmodell im Dan-Bereich. Die Kata ist für ein Jahr zugelassen
zu dem noch ausstehenden
technischen Teil der Danprüfung oder umgekehrt.
Vorkenntnisse:
* Demonstration von Kombinationen aus den
Kenntnissen der vorherigen Gürtelgrade.
1. Dan Vorkenntnisse komplett. Technisches Programm des 1. Kyu- Grades
2. Dan Vorkenntnisse komplett. Technisches Programm des 1. Dan- Grades
3.-5. Dan Stichprobenartige Überprüfung aus den vorherigen Dan-Graduierungen.
Schwerpunkte Praxis:
In dem Prüfungsfach werden neue Schwerpunkte gesetzt, die dazu dienen, das
technische Repertoire zu erweitern.
Die Prüfungsinhalte haben nicht mehr nur einen traditionellen
Jiu-Jitsu-Charakter, sondern orientieren sich
auch an neuen Selbstverteidigungspraktiken, wie z.B. Nothilfe oder Abwehren mit
Stocktechniken.
Kata:
* Es stehen alle Katas aus dem Judo und
Jiu-Jitsu-Bereich zur Verfügung.
* Die Kata ist immer mit Uke und Tori zu besetzen.
(keine Einzelkata)
Nage-no-Kata
Katame-no-Kata
Gonosen-no-Kata
Ju-no-Kata
Itsutsu-no-Kata
Koshiki-no-Kata
Goshin-Jitsu-no-Kata
Kime-no-Kata
Ebo-no-Kata
Jede Kata darf nur einmal zur Prüfung demonstriert werden und wird in dem Pass zum jeweiligen Dan-Grad dokumentiert.
Folgende Neuerung gibt es in dem Fach Kata:
* Prüfung zum 5. Dan:
* Die Prüfung kann mit traditioneller Kata oder
einer selbst entworfenen Kata abgelegt werden.
* Die Kata wird auf
Landesebene dem
Lehr- und Prüfungsbeauftragten
übermittelt.
(entweder in Schriftform, Bilder mit Erläuterungen oder in Videoformat (VHS, CD, DVD etc.)
* Die Prüfung
bis zum 5. Dan ist weiterhin auf Landesebene durchzuführen.
Mit sportlichem Gruß
Frank Mundl
1. Vorsitzender